Die GmbH in Insolvenz Lösungen
für betroffene Geschäftsführer und Gesellschafter

Verkauf & Liquidation

fremdgeführte Insolvenz
GmbH - Liquidation
Abwicklungsverkauf
Sanierung  aussergerichtlich
Sanierung mittels Insolvenzplan
stille Liquidation

Haftung & Risiken

Haftung Geschäftsführer
Haftung Gesellschafter
Insolvenzantragspflicht

Eigenantrag
Fremdantrag
Abweisung mangels Masse

Wissen & Hilfe
Überschuldung?

FAQ_GmbH_InsolvenzFAQ - Fragen und Antworten zu unseren Dienstleistungen


An wen richtet sich das Angebot von vdB?

Wir beraten vornehmlich Unternehmer, kleiner und mittelständischer Herkunft. Insbesondere haben wir unser Hauptaugenmerk auf  Geschäftsführer UND Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, wie z. Bsp.

  • GmbH
  • GmbH & Co. KG
  • Aktiengesellschaften
  • in Deutschland und Österreich
gerichtet. Diese Gesellschaftsformen sind die typischsten für die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit.

Wie können Sie konkret helfen?
Wir ermitteln zunächst in einem oder mehreren Gesprächen (kostenfrei) die genaue Problematik und lassen diese durch einen hauseigenen Juristen bewerten. Erst danach sind wir in der Lage, rechtssichere Lösungsvorschläge zu präsentieren. Unsere Haupttätigkeit liegt in folgenden Bereichen:

  • Beseitigung der Insolvenzantragspflicht
  • Sicherung des Firmenvermögens
  • Liquidation von Kapitalgesellschaften
  • bei Insolvenz - Durchführung des Insolvenzverfahrens nach vorherigem Verkauf, Geschäftsführerwechsel und Sitzverlegung.
  • Verhinderung der Unternehmensinsolvenz
  • Gläubigermanagement - Verhandlungen mit Gläubigern
  • Office - Besetzung mit im Umgang mit Gläubigern erfahrenen Spezialisten (Telefon usw.)
  • Streit unter Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft - Lösungen und Verhandlungen
  • Treuhandgeschäftsführung und Treuhandgesellschafter bei Gewerbeuntersagung
  • Sanierung und Abwicklung insolvenzgefährdeter Unternehmen
  • Betriebsübergang unter Umgehung §613a BGB
  • Herauslösung von Immobilien
  • Schutz vor Zwangsverwaltung von Immobilien
  • Ausarbeitung juristischer Konstruktionen

Gern erörtern wir mit Ihnen auch Ihre individuelle Problematik.

Gemäss unserem Motto - Nichts menschliches ist uns fremd - suchen wir mit Ihnen gemeinsam eine Lösung. Die Beratung bleibt diskret und wird nicht an Dritte kommuniziert.

Lässt sich eine Insolvenz verhindern?
Diese Frage kann grundsätzlich nicht einfach so beantwortet werden. Dazu müssen viele Aspekte geprüft werden. Nutzen Sie dafür unsere kostenfreie Erstberatung. Dennoch halten wir unterschiedliche Lösungen vor - mit denen die Unternehmenskrise überwunden werden kann.

Wie funktioniert die Insolvenzübernahme?
Zunächst erwerben wir mit unseren speziellen Liquidationsgesellschaften die Geschäftsanteile an der GmbH (bei GmbH & Co. KG gleichzeitiger Übergang des Kommanditistenanteils). Im Anschluss wird durch die Gesellschafterversammlung in der Regel eine Satzungsänderung beschlossen:

  • Geschäftsführerwechsel
  • Namensänderung
  • Satzungsänderung - Streichung nicht benötigter Teile in der Satzung
  • Sitzverlegung

Der genaue Ablauf bleibt jedoch individuell - in einer "Harakiri" Aktion kann die Gesellschaft nicht übernommen werden. Gelegentlich erfolgt die Umwandlung und Abwicklung individuell. Ist eine Sanierung oder ein Betriebsübergang beabsichtigt, werden wir gemeinsam mit Ihnen und Experten einen Sanierungsplan erarbeiten.

Diesen werden wir dann gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter am zuständigen Insolvenzgericht einreichen. Wird die Eigenverwaltung der Insolvenz angestrebt, ist es durchaus möglich, dass ein Insolvenzverwalter bereits vor Antragstellung als Vertretungsberechtigter der Kapitalgesellschaft berufen wird. Damit sind höhere Quoten bzgl. der Anordnung des Eigeninsolvenzverfahrens zu erreichen.

Wie rechtssicher ist Ihre Arbeit?
Wir scheuen uns nicht vor der Verantwortung und übernehmen diese auch. Durch Besetzung der Geschäftsführerpositionen mit Fachleuten aus unserem Hause bewegen wir uns in gesetzlich erlaubten Rahmen - scheuen uns aber nicht - auch bei strittigen Fragen Grundsatzurteile zu erzielen. Sollte das "Worst-Case-Szenario" eintreten - stehen wir Ihnen hier bei. Rechtssicher bedeutet für uns die genaue Analyse der Situation und die Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten.

Diskretionshinweis:
Alle unsere Berater und Partner haben sich, sofern Sie im Netzwerk von vdB tätig sind, sich unseren strengen Leitlinien zum Datenschutz unterworfen. Sofern gewünscht, lassen sich bei Mandatsübernahme Maßnahmen ergreifen - die keine Rückschlüsse auf vdB und dessen Leistungsangebot zulassen. Das heisst im Klartext: Durch vorgeschaltete Beratungsgesellschaften lassen sich effizientere Ergebnisse erzielen. Dies ist unserer Erfahrung mit Gläubigern und Banken geschuldet.

Alleinstellungsmerkmal
Wir behaupten von unserem Leistungsspektrum, in Deutschland und Österreich ein Alleinstellungsmerkmal zu besitzen. Wir kombinieren das juristische Know eine Fachanwaltes mit der Flexibilität einer Unternehmensberatung. Aufgrund unserer Gesellschaftsrechtlichen Konstruktion gelten daher standesrechtliche Gründe, wie z.Bsp. bei einem Anwalt und Steuerberater, nicht.

Kosten?
Alle unsere Leistungen werden transparent und fair abgerechnet. Eine genaue Angabe zu unserer Kosten lässt sich erst nach umfassender Feststellung des Auftragsumfanges abgeben. Pauschalierte Festpreise geben wir aus gebotener Seriösität nicht ab, da im Einzelfall unterschiedliche Faktoren wirken. Abwicklung zum Festpreis ist unseriös und berücksichtigt keinerlei haftungsrechtliche Risiken! Dennoch liegen wir im Schnitt mit unseren Honoraren unter branchenüblicher Sätze.

Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!

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