Verkauf der GmbH oder AG bei Insolvenzreife - Liquidation oder Abwicklung
Im Zuge der Haftungsfreistellung unserer Kunden übernehmen wir - auch treuhänderisch - innerhalb kürzester Zeit den kompletten Rechtsträger und besetzen die Position des Geschäftsführer mit hauseigenem Personal neu.
Nach Fertigung der gesellschaftsrechtlichen Verträge und Beglaubigung beim Notar, aber bereits vor Vollzug im Registergericht, besprechen wir dann die weiteren Schritte und die beabsichtigte Vorgehensweise.
In der Regel bieten sich dem Alt-Eigentümer mehrere Optionen: Für den Rechtsträger erstellen wir generell einen Abwicklungsplan. Dieser beinhaltet den weiteren Fortgang der Körperschaft (GmbH, GmbH & Co. KG usw.) Ist das Unternehmen im Grunde lukrativ, werden wir alle gesellschafts-, handels- und zivilrechtlichen Möglichkeiten ausloten. Die verbliebende Masse wird dann nach Absprache mit unserem Kunden liquidiert.
Ziel einer Übernahme ist unter anderem auch die Freimachung von stillen Reserven. Nicht selten ist das Vermögen in Forderungen, langwierigen Rechtsstreiten oder Wertanlagen verhaftet. Diese Maßnahmen sind jedoch im Einzelfall mit Ihnen abzustimmen.
| Erste Schritte |
Weitere Möglichkeiten: |
- Übernahme Geschäftsanteile
- Neu-Geschäftsführerbestellung
- Liquidationsbeschluss - Liquidationsaufbereitung der GmbH
- Insolvenzplan - Insolvenzantrag
- Unternehmensauflösung
- Sanierung
- Austragung aus dem Handelsregister
(bei GmbH's, AG's, usw)
- Prüfung auf Möglichkeiten bzgl. des Übergangs von Betriebsmitteln und Betriebsvermögen auf neue Rechtsträger
|
- Sitzverlegung in ein anderes Bundesland - um öffentliche Bekanntmachungen am alten Sitz der Gesellschaft zu vermeiden
- Betriebsaufgabe - Entlassungen von Angestellten
- Verfügbarmachung stiller Reserven
(GmbH-Gesellschafter, mit der GmbH verbundene Unternehmen usw.)
- Fortführung von Prozessen und Verteidigung in Rechtsstreitigkeiten
- Betriebsübergang - Transfer unter Berücksichtigung §613a BGB
|
Rufen Sie uns unter 0351-2732 - 981 an oder übermitteln Sie uns Ihren Rückrufwunsch!
GmbH verkaufen, Insolvenz verhindern, Sanierung, GmbH-Abwicklung - Die Sanierung der GmbH vor Unternehmensinsolvenz,
GmbH-Geschäftsführerwechsel - Der Verkauf der GmbH in der Krise - Sitzverlegung der GmbH, Sitzverlegung und Handelsregister - GmbH, GmbH-Geschäftsführer wechseln - Geschäftsanteile verkaufen, Verkauf GmbH - Krise, Insolvenz - Insolvenzverkauf GmbH - Insolvenz der GmbH
Verkauf der Geschäftsanteile und Wechsel der Geschäftsführung im falle der Insolvenz - Sitzverlegung der GmbH - GmbH Wechsel in der Geschäftsführung (Geschäftsfüher) Vorbereitung der GmbH für die Insolvenz und Sitzverlegung um Veröffentlichungen zu vermeiden - Ist es rechtlich möglich bei Insolvenz die GmbH zu verlegen? Verkauf und Abwicklung der GmbH in Insolvenzreife oder bei Betriebs- und Geschäftsaufgabe.
Übernahme der Insolvenz einer GmbH und Durchführung des Insolvenzverfahren einer GmbH. Übernahme und Abwicklung der Geschäftsanteile einer GmbH wenn Insolvenz droht. Drohende Insolvenz - Verkauf und Abicklung! |