Die GmbH in Insolvenz Lösungen
für betroffene Geschäftsführer und Gesellschafter

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Oft gemachte Fehler - Wie man die GmbH nicht abwickelt!

Die Angebote im Internet und in den Printmedien nehmen zu. Effektive Lösungen zur Beseitigung der Insolvenzgründe für die GmbH finden sich allerdings nicht.

Für die beliebte Mischform - GmbH & Co. KG werden keine konstruktiven Lösungen angeboten - wir gehen davon aus - das wegen mangelnder Kompetenz keine existieren. Das mag arrogant klingen, aber gerade im Falle der GmbH & Co. KG sind allein schon gesellschaftsrechtlich unzählige Möglichkeiten gegeben. Der Inhaber einer GmbH & Co. KG wird uns zustimmen.

Firmenbeerdigung? - Kauf der Geschäftsanteile und Wechsel des Geschäftsführers?
Klingt zunächst vornehm, wird dem Betroffenen allerdings wenig helfen. Diese Dienstleister greifen auf Standard-Personal zurück. Gesellschafter und Gechäftsführer sind stets die Gleichen. Auch die Adressen zur "Sitzverlegung" sind stets diesselben.

Ist eine Abweisung mangels Masse zu erwarten, werden Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden die Vorgänge vor dem Insolvenzantrag genau prüfen.

Auch Wirtschaftsauskünfte werden das Rating des Alt-Geschäftsführers herabstufen. Von der Möglichkeit der Durchgriffshaftung ist der Geschäftsführer und Gesellschafter durch diese Varianten nicht befreit.

Fand vor Anteilsabtretung und Geschäftsführerwechsel eine Abschmelzung der Masse statt, dürfen Alt-Geschäftsführer und Alt-Gesellschafter zwingend mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Bankrott (existenzvernichtender Eingriff) rechnen. Sind dem vorläufigen Insolvenzverwalter vor Antragstellung vorgenommen Darlehensrückzahlungen suspekt, so werden diese zur Massegewinnung angefochten. Daz gesellt sich ein Ermittlungsverfahren wegen Bankrott oder Gläubigerbegünstigung.

Blitzlöschung im Handelsregister?
Dabei wird nach Insolvenzantragstellung die "Abweisung mangels Masse" forciert. Das Handelsregister wird die GmbH wegen Vermögenslosigkeit löschen. Die Akten gehen automatisch zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft. Diese wird prüfen, ob Insolvenzdelikte vorliegen. Bei einer "Abweisung mangels Masse", so Statistiken unter Strafrechtlern, ist dies zu 80% der Fall. Eine Verurteilung wegen Insolventveschleppung ode ähnlicher Beistraftaten (Bankrott usw.) steht den Gläubigern die Möglichkeit zur Durchgriffshaftung weit offen (§823BGB).

Firmenverkauf nach Spanien oder eurpäisches Ausland
Rechtlich sind Voraussetzungen für einen Verkauf der GmbH ins benachbarte Ausland gegeben. Allerdings muss zwischen Theorie und Praxis deutlich unterschieden werden. Die Abwicklung ins Ausland wird durch diese Firmenbestatter mangels Sitz im Inland erzwungen. Allerdings sind seit GmbH-Reform die Möglichkeiten stark eingeschränkt, da nun auch an juristische Personen öffentlich zugestellt werden kann. Und salopp, ein mittelständisches Unternehmen, welches in der Krise und Insolvenznähe nach Spanien oder eurpäische Ausland abwandert - das stinkt bis zur Kellerdecke. Ihre Gläubiger werden das ähnlich sehen!

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Wir bieten Ihnen pfiffige, aber juristisch und optisch saubere Lösungen - Sprechen Sie mit uns!

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Abwicklung und Verkauf der GmbH nach Spanien - Risiken und Gefahren für Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbH

Insolvenz durch Geschäftsführerwechsel verhndern ? Was macht ein Insolvenzgeschäftsführer? Verkauf der GmbH und neuer Geschäftsführer - Blitzlöschung - Firmenbeerdigung oder Firmenbestattung. Die Firmenbeerdigung im Ausland und Geschäftsführer ist ein Ausländer - dadurch Blitzlöschung im Handelsregister? Was tun bei drohender Insolvenz? Die Risiken für den geschäftsführer und Gesellschafter der GmbH bei drohender Insolvenz. Notgeschäftsführung und Blitzlöschung - juristischer Blödsinn gewerblicher Firmenbestatter.

Firmenbestattung und Firmenbeerdigung als Lösung bei Insolvenz der GmbH. Die Firmenbestattung und Firmenbeerdigung ist ein Phänomen neuerer Zeit. Die Gefahren dieser Abwicklung sind enorm. Firmenbestattung und Firmenbeerdigung ist kein Straftatsbestand. Allerdings verstossen viele Firmenbestattung gegen Bankrott, die Vorschriften bei der Insolvenz.