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Die Liquidation der GmbH ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Auch besteht für die GmbH i.L. die Insolvenzantragspflicht unverändert fort. Wir bieten zur Abwicklung der GmbH im Zuge der Liquidation 2 Verfahren an:
- die ordentliche Liquidation
- die außerordentliche Liquidation
Die ordentliche Liquidation folgt den allgemeinen Bestimmungen bzgl. Bekanntmachung, Sperrfrist, Gewinnverteilung.
Die außerordentliche Liquidation ist das beschleunigte Liquidationsverfahren unter Ausschöpfung aller gesellschafts-, zivil, und handelsrechtlichen Möglichkeiten.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der stillen Liquidation, welche schnell und "geräuschram" vollzogen werden kann. In jedem Falle werden wir die Voraussetzungen dafür prüfen.
Ist aus dem Liquidationsverfahren ein handelsrechtlicher Gewinn zu erzielen, so kann dieser nach Abzug der Steuern an Alt-Gesellschafter verteilt werden.
Wir beraten Sie dazu gern!


GmbH - Liquidation
Verkauf der GmbH an professionelle Liquidatoren