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| Aktiva | EUR | Passiva | EUR |
| I. Unmittelbar verfügbare Aktiva (Zahlungsmittel) zum Bilanzstichtag:
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I. Unmittelbar fällige Passiva zum Bilanzstichtag:
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| II. Innerhalb der nächsten 20 Tage verfügbare Aktiva
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II. Innerhalb der nächsten 20 Tage fälligeVerbindlichkeiten
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III. sonstige Aktiva mit Verfügbarkeit ab 21 Tage |
III. sonstige Passiva mit Fälligkeit nach 21 Tage |
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| Summe in EUR Aktiva: |
Summe in EUR: Passiva: |
Will der GmbH-Geschäftsführer lediglich das Vorliegen einer Zahlungsstockung geltend machen,
so liegt die Beweislast bei ihm. Das Vorliegen bloßer Forderungen reicht nicht aus, um die Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, wenn diese nicht schnell in erforderliche liquide Zahlungsmittel umgewandelt werden können!


Liquiditätsbilanz, Liquiditätsplan